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Luxembourg
Die FERI (Luxembourg) S.A. (nachfolgend „FLX“ genannt) ist eine 2007 gegründete Tochtergesellschaft der FERI, Bad Homburg (Deutschland), mit Sitz in Luxemburg - dem größten Fonds-Markt Europas und dem zweitgrößten Fonds-Markt der Welt. Sie ist die Fonds-Verwaltungsgesellschaft der FERI in Luxemburg und verwaltet einen zweistelligen EUR-Milliarden-Betrag. Die FERI (Luxembourg) S.A. unterliegt der Aufsicht durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), der Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde.
Die FERI Gruppe mit Hauptsitz in Bad Homburg wurde 1987 gegründet und hat sich zu einem der führenden Investmenthäuser im deutschsprachigen Raum entwickelt. Für institutionelle Investoren, Familienvermögen und Stiftungen bietet FERI maßgeschneiderte Lösungen in den Geschäftsfeldern:
Das 2016 gegründete FERI Cognitive Finance Institute agiert innerhalb der FERI Gruppe als strategisches Forschungszentrum und kreative Denkfabrik, mit klarem Fokus auf innovative Analysen und Methodenentwicklung für langfristige Aspekte von Wirtschafts- und Kapitalmarktforschung.
Derzeit betreut FERI zusammen mit MLP ein Vermögen von ca. 61 Mrd. Euro, darunter rd. 18 Mrd. Euro Alternative Investments. Die FERI Gruppe unterhält neben dem Hauptsitz in Bad Homburg weitere Standorte in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Luxemburg, Wien und Zürich.
Die wesentlichen Aufgaben einer Verwaltungsgesellschaft umfassen grundsätzlich die gesamte Administration der von ihr verwalteten Fonds. Dazu gehören z.B. die Auflage und Änderung von Fonds, die Ausarbeitung und Pflege der Verkaufsprospekte sowie Verwaltungsreglements, die Durchführung von Zulassungsverfahren in den jeweiligen Vertriebsländern ebenso wie die Erstellung der Halbjahres- und Jahresberichte. Darüber hinaus ist eine Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich auch für die Zentralverwaltung/Fondsbuchhaltung, die Transfer-Agenten-Funktion, das Investment Management, das Risikomanagement und für den Vertrieb verantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann verschiedene dieser Aufgaben an spezialisierte Dienstleister auslagern, um beispielsweise die Effizienz zu erhöhen. Sie fungiert dabei als Kontakt- und Koordinierungsstelle sowohl zu den mandatierten Dienstleistern als auch zu Depotbanken, Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden, etc.
Die FERI (Luxembourg) S.A. arbeitet nur mit erfahrenen, hochspezialisierten Dienstleistern zusammen, so dass privaten und institutionellen Anlegern jederzeit maßgeschneiderte Investmentlösungen sowie alle bedeutenden Fonds-Typen/Investmentvehikel zur Verfügung gestellt und diese professionell verwaltet werden können.
Die FERI (Luxembourg) S.A. koordiniert den kompletten Fondsstrukturierungs- und Fondsauflageprozess. Dazu gehören in erster Linie die Wahl einer für die jeweilige Investmentstrategie und Anlegerbedürfnisse geeigneten Produktstruktur, die Selektion der dazu passenden Dienstleister, die Erstellung aller für die Fonds-Zulassung relevanten Dokumente und Verträge sowie die Durchführung des gesamten Zulassungsverfahrens.
Die FERI (Luxembourg) S.A. bietet geeignete Produktstrukturen für alle wesentlichen Anlagestrategien, von klassischen bis alternativen Investments. Dabei kann die Strukturierung sowohl als OGAW- (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, engl. UCITS) als auch als OGA-Lösung (Organismen für gemeinsame Anlagen, engl. UCI) erfolgen.
Als Fondsarten stehen solche nach dem Gesetz vom 17.12.2010 als sogenannte Teil I- bzw. Teil II-Fonds oder nach dem Gesetz vom 13.02.2007 als Spezialfonds (FIS-Fonds d`Investissement Spécialisées) zur Verfügung, wobei diese sowohl als FCP (Fonds Commun de Placement) als auch als nicht selbstverwaltete SICAV (Société d`Investissement à Capital Variable) aufgelegt werden können. Bei allen Fonds bietet sich ferner die Möglichkeit für eine Einzel- oder eine Umbrella-Struktur mit Teilfonds und Anteilklassen.
Daneben können Investmentvehikel nach dem Gesetz vom 15.06.2004 über die Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital (SICAR-Société d`Investissement en Capital à Risque) in unterschiedlichen Rechtsformen aufgelegt werden. Auch hier bietet sich die Möglichkeit für eine Einzel- oder Umbrella-Struktur.
Ferner können luxemburgische und/oder ausländische AIFs, also Alternative Investment Funds, verwaltet werden (inkl. sämtlicher in Anhang I des Gesetzes vom 12.07.2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds genannten Aufgaben), die ebenfalls in Einzel- oder Umbrella-Struktur aufgelegt werden können.